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Informationspflichten nach Art. 26 Data Act

Die Securepoint GmbH (”Securepoint”) möchte Ihnen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (für UTM-Cloud-Backup, Unified Backup) im Einklang mit Art. 26 Data Act und zusätzlichen Informationspflichten folgende Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Übertragung von Inhalten auf den Datenverarbeitungsdienst bereitstellen.

1. Informationen zum Wechselaufwand

1.1. UTM Cloud Backup

Bei Wunsch eines Anbieterwechsel kann der Wechsel durch die proprietäre Datenstruktur innerhalb der .utm-Datei erschwert werden. Nach der Entschlüsselung sind die Daten technisch lesbar, die Migration erfordert jedoch eine manuelle Interpretation und Neukonfiguration beim neuen Anbieter, was Kosten für den personellen Aufwand verursachen kann.

Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn die verschlüsselte .utm-Datei nicht entschlüsselt werden kann oder die proprietäre Datenstruktur der SQLite-Datenbank nicht interpretiert werden kann. Zudem ist ein Wechsel ausgeschlossen, wenn die Konfiguration nicht manuell rekonstruiert werden kann, da keine offenen Standards für eine automatisierte Migration existieren.

1.2. Unified Backup

Ein über das Maß hinausgehender unverhältnismäßiger Aufwand aufgrund höherer Kosten, höhere Komplexität oder sonstiger erschwerender Faktoren beim Anbieterwechsel sind nicht bekannt.

2. Weitere Informationen über Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld

Grundsätzliche Informationen zu ergriffenen technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen können eingesehen werden unter:

Darüber hinaus können Informationen zur Gerichtsbarkeit in den AGB von Securepoint nachvollzogen werden, abrufbar unter: https://www.securepoint.de/agb.

2.1. UTM Cloud Backup & Unified Backup

Als zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung internationaler staatlicher Zugriffe werden die Daten ausschließlich in deutschen Rechenzentren gespeichert. Die Übertragung ist durchgängig TLS-verschlüsselt. Die Backup-Dateien selbst sind ebenfalls verschlüsselt, sodass Securepoint keinen Zugriff auf die Inhalte hat.

Die Entschlüsselung kann nur durch das beim Erstellen des Backups vergebenen Passwort geschehen, welches vom Dienst Betreiber nicht im Klartext gespeichert wird.

3. Wechselentgelte

3.1. UTM Cloud Backup & Unified Backup

Securepoint erhebt keine Wechselentgelte. Die Nutzung des UTM Cloud Backups sowie des Unified Backups ist in der gültigen Produktlizenz enthalten, für die keine separaten Entgelte für die jeweiligen Backup-Funktionen anfallen. Zudem gibt es keine spezifischen Sanktionen, die sich auf die jeweilige Backup-Funktion beziehen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.