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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - 30 Kalendertage gebunden. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang in Lüneburg die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen -, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir oder ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.

4. Überlassung und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Gewährleistung

Der Kunde muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der Fehler. Nach Maßgabe des Vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten. Wir sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf vor dem Gefahrübergang liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Liefergegenstände oder Teile hiervon nachbessern oder neu liefern. Bessern wir nach und schlägt auch eine zweite Nachbesserung fehl oder tauschen wir um und ist auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, räumen wir dem Besteller das Recht ein, wahlweise die Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Unsere Gewährleistungspflicht lebt erst nach erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden auf. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt von vorstehendem Satz unberührt. Jede Gewährleistung erlischt, wenn uns hierzu nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass für die gerügten Mängel solche ohne unsere Einwilligung erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten nicht ursächlich sind. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu bezahlen sind. Da die Gewährleistung nur die Behebung von Mängeln umfasst, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden sind, ist eine Haftung für eine normale Abnutzung ausgeschlossen. Wir haften nicht dafür, dass von uns gelieferte Hardware und Software unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme liegt. Der Kunde hat uns Fehler mit eindeutiger Beschreibung zu melden, damit wir den Hersteller oder Vorlieferanten informieren können. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern unsere Lieferungen in den nicht von uns freigegebenen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken) eingesetzt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Gegenstände - Vorbehaltsware - unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Kunden unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet werden. Wird unser Liefergegenstand verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, wie es sich aus dem Rechnungswert der verarbeiteten Vorbehaltsware zuzüglich des gesamten aus der Verarbeitung resultierenden Wertzuwachses einerseits zum Anschaffungspreis der anderen, uns nicht gehörenden verarbeiteten Gegenstände andererseits ergibt. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluss die für ihn aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Ausübung des Herausgabe- und Widerrufsrechts und die Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl die Sicherheiten freigeben.

7. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise sind Netto-Festpreise. Es gilt die aktuelle Preisliste. Die Preise der Preisliste verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versicherung, Versand/Transport und Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, können wir Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Unser gesetzliches Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

8. Software

Der Kunde ist berechtigt, von uns bezogene Softwareprodukte zu den nachfolgenden Bedingungen selbst zu nutzen oder seinen Kunden zur Nutzung zu überlassen. Eine Änderung der Softwareprodukte ist unzulässig. Der Kunde ist berechtigt, zu Sicherungszwecken und unter Beibehaltung von Schutzrechtvermerken bis zu zwei Kopien zum Zwecke der Datensicherung herzustellen. Die Lizenzbedingungen des Herstellers und unserer Vorlieferanten sind vom Kunden zu beachten und gelten auch als mit uns vereinbart. Der Kunde wird die Softwareprodukte vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, entsprechend verpflichten. Überlässt der Kunde Softwareprodukte seinen Kunden zur Nutzung, sind diese nur in dem Umfang berechtigt, wie der Kunde selbst zur Nutzung berechtigt war, während das Nutzungsrecht des Kunden erlischt.

9. Haftung

Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Funktionsmerkmale unserer Lieferungen und Leistungen zu informieren und bei Zweifelsfragen durch uns beraten zu lassen. Vorgaben des Kunden bedürfen als Eigenschaftszusicherungen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen usw. sind keine Eigenschaftszusicherungen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einen sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Weitergehende als die in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung unserer Softwareprodukte, wegen Betriebsunterbrechung und Nichtverfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen oder Mängeln an Softwareprodukten sind ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist insoweit ausgeschlossen. Bei der Zusicherung von Eigenschaften soll für solche Schäden grundsätzlich nicht gehaftet werden. Entsprechendes gilt für den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, für den bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial keine Ersatzpflicht übernommen wird.

10. Allgemeines

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird als Gerichtsstand Lüneburg für sämtliche Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind jedoch befugt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Wir können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; sofern wir für die Erfüllung der übertragenen Rechte weiterhin haften, ist eine solche Mitteilung entbehrlich. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorstehender Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommt.

11. Digital Services Act (DSA)

Unser Dienst verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Digital Services Act (DSA), um eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung für unsere Nutzer zu gewährleisten. Dieser Abschnitt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erläutert unsere Praktiken und Verfahren zur Moderation von Inhalten, um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern und zu bekämpfen.

Die Nutzer unseres Dienstes sind für die von ihnen eingestellten Inhalte verantwortlich. Wir erlauben keine Inhalte, die rechtswidrig sind oder gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen. Zu den verbotenen Inhalten gehören unter anderem illegale, schädigende, missbräuchliche, rassistische, hetzerische und urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Erlaubnis.

Um die Einhaltung unserer Richtlinien zu gewährleisten, setzen wir sowohl automatisierte Tools als auch manuelle Überprüfungen ein. Unsere Moderationspraxis umfasst die Prüfung auf Verstöße gegen unsere Richtlinien und geltendes Recht. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte zu entfernen, zu blockieren oder zu bearbeiten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen.

Wir bieten unseren Nutzern die Möglichkeit, Inhalte zu melden, die sie für rechtswidrig oder gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßend halten. Ein solches Meldeverfahren ist hier zugänglich. Meldungen werden von unserem Team sorgfältig geprüft, und wir unternehmen entsprechende Schritte im Einklang mit unserem Moderationsverfahren.

In Übereinstimmung mit dem DSA veröffentlichen wir jährliche Transparenzberichte über unsere Moderationsaktivitäten. Diese Berichte enthalten Statistiken zu den Arten von Maßnahmen, die wir ergriffen haben, einschließlich der Anzahl der entfernten oder blockierten Inhalte und der Ergebnisse von Beschwerdeverfahren.

Sollten Nutzer mit einer Entscheidung bezüglich der Moderation ihrer Inhalte nicht einverstanden sein, können sie Widerspruch über unser internes Beschwerdeverfahren einlegen. Informationen zu diesem Verfahren sowie die notwendigen Schritte zur Einreichung eines Widerspruchs sind unter Beschwerdeverfahren zu finden.

12. Digitales Bild- und Textmaterial

Alle digitalen Bild- und Textmaterialien (wie z.B. JPG, PNG, GIF, DOC, DOCX, PDF, etc.) die Partner, Lieferanten und Presse verwenden, müssen auf den Servern der Securepoint GmbH verlinkt sein und dürfen nicht ohne Genehmigung auf dem eigenen Servern gespeichert oder vervielfältigt werden. Eine Lizenzierung und Nutzung von Bild- und Textmaterialien ist ohne schriftliche Genehmigung der Securepoint GmbH nicht gestattet.
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Stand 21. November 2024