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Welche Sanktionen sind zu erwarten?

Staatliche Befugnisse erweitern sich durch aktive Registrierungspflicht, Nachweise, Meldepflichten und verbindlichen Informationsaustausch. Die geteilte Regulierung über verschiedene Behörden wie BSI, BNetzA etc. nimmt zu, soll aber vereinfacht werden. Mit der NIS2-Richtlinie gehen erweiterte Sanktionsvorschriften mit neuen, eindeutig definierten Bußgeldtatbeständen und erhöhten Bußgeldern einher. Laut NI2 sind folgende Sanktionen vorgesehen:

  • Wesentliche Einrichtungen
    Geldbuße bis zu 10 Mio. EUR oder 2 Prozent des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört – je nachdem welcher Betrag höher ist
     
  • Wichtige Einrichtungen
    Geldbuße bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4 Prozent des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört – je nachdem welcher Betrag höher ist)

Erfahren Sie mehr zu den Geltungsbereichen von NIS2.

Geschäftsführungen und andere Leitungsorgane haften beim Verstoß gegen NIS2 persönlich. Sie müssen u.a. die Umsetzung der Maßnahmen aktiv überwachen, an Schulungen teilnehmen und diese Beschäftigten anbieten.

Die Regelungen in Deutschland können gegebenenfalls abweichen.